Hallo Christoph,
Auch von verbotenen Sachen zu wissen ohne die entspr. Stellen zu benachrichtigen ist strafbar!
Es gibt gewisse begangene oder auch geplante und noch nicht durchgeführte Straftaten, die Du anzeigen *musst*, falls Du davon weißt und Du Dich nicht strafbar machen willst. Dazu zählen:
* Vorbereitung eines Angriffkrieges
* Hochverrat
* Landesverrat
* Geld- oder Wertpapierfälschung
* Mord
* Totschlag
* Völkermord
* Kriegsverbrechen
* Menschenhandel
* Raub oder räuberische Erpressung
* Brandstiftung
* Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
* Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion [1]
* Missbrauch ionisierender Strahlung
* Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlenverbrechens
* Herbeiführung einer Überschwemmung
* Gemeingefährliche Vergiftung
* Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
* Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
* Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
* Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
(siehe dazu § 138 StGB)
Wenn Du also von einer Urheberrechtsverletzung weißt, dann musst Du diese *nicht* anzeigen. Natürlich musst Du wahrheitsgemäß Antworten, falls die Polizei (oder ein Gericht) dich explizit danach fragt, aber melden musst Du das nicht. Sonst hätte sich ja so ziemlich jeder Jugendliche schon alleine durch das Mitbekommen von Urheberrechtsverletzungen strafbar gemacht.
Viele Grüße,
Christian
[1] nach § 308 StGB; im Bergbau etc. sprengen ist natürlich weiterhin erlaubt.