Hi,
Auch von verbotenen Sachen zu wissen ohne die entspr. Stellen zu benachrichtigen ist strafbar!
(siehe dazu § 138 StGB)
Das fiel mir just in dem Moment auf, als ich auf "Nachricht absenden" geklickt hatte. Die Hoffnung, das das keiner merkt war wohl vergeblich ;-)
(Wohingegen Winke mit Zaunpfählen nicht bemerkt werden, wie in einem anderem Posting hier *sigh* )
so short
Christoph Zurnieden