Hi,
Was meint denn Ihr? Was würde in einer solchen Situation passieren?
Die Staatsanwaltschaft wird Dir die Hölle heißmachen, Dich evt sogar in U-Haft nehmen. Hoffentlich hast Du dann einen guten Anwalt.
U-Haft wird nicht von der Staatsanwaltschaft ausgeführt, sondern muß von einem Haftrichter angeordnet werden.
Ja, das ist natürlich korrekt. Allerdings sind das zweieinhalb Tage von Freitagabend, wenn der SA Dich hoppsnimmt bis Montagmorgen, wenn der Haftrichter seinen Dienst beginnt.
Lediglich die Fluchtgefahr könnte begründet werden, wenn eine sehr erhebliche Strafe in Aussicht steht. Die von der Content-Industrie verbreiteten "5 Jahre für Raubkopierer" dürften bei einem einschlägigen Delikt allerdings kaum drohen, übliche Verfahren endeten bislang immer mit Geldstrafen.
Das ist ja schließlich auch nur eine einfache Urheberrechtsverletzung. Im vom OP beschriebenem Fall ist die noch nicht einmal beweisbar, da private Kopien eh erlaubt sind. Original-CDs? Weggeschmissen weil kaputt. Rechnungen? Alles vom Flohmarkt. Nein, dafür steht kein SA auf, das lohnt einfach nicht.
Aber selbst wenn Du das kommerziell und im großem Stil gemacht hättest: mit ein wenig Glück und einem gutem Anwalt gäbe das sogar noch Bewährung. Zumindest beim erstem Mal.
so short
Christoph Zurnieden