Hi,
Ja, das ist natürlich korrekt. Allerdings sind das zweieinhalb Tage von Freitagabend, wenn der SA Dich hoppsnimmt bis Montagmorgen, wenn der Haftrichter seinen Dienst beginnt.
IIRC muß das spätestens am Tag nach der Festnahme geschehen. (komm grad nicht auf Juris.de, müßte irgendwo in der STPO stehen, wenn mich mein Gedächtnis nicht verläßt irgendwo zwischen 110 und 120).
Und an Gerichten gibt es IIRC für derartige Dinge einen Wochenenddienst.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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