Hi,
IIRC muß das spätestens am Tag nach der Festnahme geschehen. (komm grad nicht auf Juris.de, müßte irgendwo in der STPO stehen, wenn mich mein Gedächtnis nicht verläßt irgendwo zwischen 110 und 120).
Ja, aber die verschieben das für gewöhnlich einfach auf den Montag. Das scheint wohl eine Lücke zu sein, denn es geht wohl nur darum, einem Richter vorgeführt worden zu sein, nicht mehr. Zudem auch noch um das "öffentliche Interesse", das eine einfachen kleinen und geständigen Wettbetrüger (normalerweise mit etwas Glück und gutem Anwalt zwei Jahre mit Bewährung) bei genügend Medieninteresse schonmal um die Freiheit bringen kann.
so short
Christoph Zurnieden