Tag Christoph.
Ja, aber die verschieben das für gewöhnlich einfach auf den Montag.
Nein, da bist du falsch informiert. Es gilt in D eine ähnliche 24-Stunden-Regel wie in den USA (siehe § 115a StPO). Zu diesem Zweck gibt es an (nahezu) allen Amtsgerichten einen Bereitschaftsdienst, auch an Wochenenden.
Das scheint wohl eine Lücke zu sein, denn es geht wohl nur darum, einem Richter vorgeführt worden zu sein, nicht mehr.
Ja, damit der Richter ihn vernehmen und über die Rechtmäßigkeit seiner Verhaftung entscheiden kann. Im Zuge dieser "Vorführung" wird ein bestehender Haftbefehl bestätigt oder aufgehoben bzw. bei Vorliegen von Gründen erlassen.
Siechfred
--
«Ich liebe euch doch alle!»
«Ich liebe euch doch alle!»