Tag Thommy.
aber die Kosten für Ermittlungen,... werden trotzdem nicht dem Angeklagten / Verurteilten auferlegt. Oder liege ich da falsch? Denke nicht.
Jain, du liegst teilweise richtig. Ermittlungskosten der Behörde hat ein Verurteilter nicht zu zahlen, anders jedoch bei so genannten Auslagen (z.B. für Gutachter). Übrigens richten sich die Gerichtsgebühren im Strafprozess nach der verhängten Strafe (Teil 3 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz).
Siechfred
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«Ich liebe euch doch alle!»
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