Ein Beschuldigter darf in Deutschland auch einfach gar keine Aussage machen oder bei Fragen die Antwort verweigern durch deren wahrheitsgemäße Antwort er sich selbst belasten würde.
Dies muss von einem Gericht so hingenommen werden und darf nicht belastend gewertet werden.
Der "Kanzler"-Fall lag da glaube ich etwas anders. Da ging es um Straftaten einer anderen Person mit denen er nicht verwandt / verschwägert / verlobt war und da hat man kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ciao
Thommy