pinkmaggit: Webdesigner=Freiberufler?

Ich denke diese Frage ist schon tausendmal gestellt worden aber ich habe bis jetzt noch keine schlüssige Antwort gefunden.

Folgendes Problem:

Ich habe unlängst mein Studium zum Webdesigner beendet und hätte nun die Möglichkeit von einer Firma Arbeit zu erhalten.
Allerdings keine Festanstellung sonder für 1 Jahr als freier Mitarbeiter.
Wie kann ich das ganze nun steuerrechtlich regeln?

Über eine Antwort wäre ich sehr froh.

  1. Ich denke diese Frage ist schon tausendmal gestellt worden aber ich habe bis jetzt noch keine schlüssige Antwort gefunden.

    Folgendes Problem:

    Ich habe unlängst mein Studium zum Webdesigner beendet und hätte nun die Möglichkeit von einer Firma Arbeit zu erhalten.
    Allerdings keine Festanstellung sonder für 1 Jahr als freier Mitarbeiter.
    Wie kann ich das ganze nun steuerrechtlich regeln?

    Über eine Antwort wäre ich sehr froh.

    Melde Dich bei Deinem Finanzamt (formloser Brief) und sage, dass Du jetzt Selbständig bist. Dann bekommst Du eine Steuernummer.
    Die schreibst Du dann auf die Rechnung, die Du Deinem Auftraggeber stellst in den Briefkopf oder die Fußzeile.
    Dazu noch das Rechnungsdatum und eine nachvollziebare Rechnungsnummer - laufende Nr. oder irgendein anderer Code).
    Vergiß nicht MwSt. zu addieren (Rechnungen sind immer netto) und getrennt aufzuführen.
    Achte schließlich darauf, einen zweiten Auftraggeber zu haben, denn sonst bist Du Scheinselbständig und RV-pflichtig.
    IMHO solltest Du außerdem einen Teil der Einkünft vorsorglich auf ein Sparbuch oder so weg legen. Das erspart Dir unliebsame Überraschungen am Jahresende, wenn Du ggf. Einkommenssteuer zahlen musst. Und such Dir einen Steuerberater oder frag' einen guten Freund, der sich damit auskennt. Diese Ausgaben lohnen sich.

    Gruß
    Boris (IchAG)

    1. Hallo,

      Und such Dir einen Steuerberater [...] Diese Ausgaben lohnen sich.

      gibt es diesen Beruf nicht ausschließlich in Deutschland? Ist das nicht furchtbar, daß man Geld ausgeben soll, um über seine Bürgerrechte informiert zu werden? Ich finde jeder sollte seine Steuerpflicht selbst errechnen können, sonst ist was faul.

      Gruß, Andreas

      --
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      1. Hallo.

        gibt es diesen Beruf nicht ausschließlich in Deutschland? Ist das nicht furchtbar, daß man Geld ausgeben soll, um über seine Bürgerrechte informiert zu werden?

        Gibt es Rechtsanwälte eigentlich auch außerhalb Deutschlands?

        Ich finde jeder sollte seine Steuerpflicht selbst errechnen können, sonst ist was faul.

        Das hat PISA ja bereits beleuchtet.
        MfG, at

    2. Achte schließlich darauf, einen zweiten Auftraggeber zu haben, denn sonst bist Du Scheinselbständig und RV-pflichtig.

      Das leidige Thema. Für die "Scheinselbstständigkeit" ist die Anzahl der Auftraggeber ohne Belang. Man spricht als Selbstständiger hier eh besser von "Kunden" ;-).
      Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen die Arbeit abläuft. Wenn ich selbst entscheide, wann, womit (Notebook, selbst gekauft z.B. ) und wie ich meine Aufträge bearbeite, bin ich selbstständig. Egal, ob ich einen Kunden habe oder 100. Wenn ich dagegen bei der Auftragsbearbeitung weisungsabängig bin, womöglich der Arbeitsort und die Werkzeuge vom Auftraggeber bereitgestellt werden, der vielleicht auch die Arbeitszeit bestimmt, dann liegt keine Selbstständigkeit vor. Ob ich in 1 oder 3 oder 5 Büros mit deren Rechnern zu deren Zeiten an verschiedenen Projekten arbeite, egal.
      Zum Thema siehe auch http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdfalt/exist/freier%20beruf%20und%20freie%20mitarbeit.pdf

  2. Moin

    Wie kann ich das ganze nun steuerrechtlich regeln?

    lies Dir mal bitte aufmerksam diesen Thread durch:

    http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/2/t100839/#m618458

    Und insbesondere das: http://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html

    Das sollte Dich interessieren.

    regds
    Mike©

    --
    Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.