Hallo
Bin gerade damit beschäftigt das Prinzip der digitalen Signatur zu erlernen. »» »» Was mich aber verwirrt:
... ist es bei der Digitalen Signatur so, dass der mit dem Private-Key verschlüsselte Hash-Code der Nachricht mit dem Public-Key entschlüsselt werden kann?
Bei digitalen Signatur gibt es keine Entschlüsselung, sondern eine Verifizierung.
Die Verifizierfunktion gibt Wahr zurück, wenn
a) Das Dokument nicht verändert wurde
und
b) mit Hilfe des privaten Schlüssel des "Erstellers" signiert wurde.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
So sieht es aus. Mit der Digitalen Signatur kann die Urheberschaft _und_ die Unversehrtheit einer Nachricht verifiziert werden. Die Verifikation muss von _jedem_ Empfänger vorgenommen werden können. Somit ist es logisch, dass die Verifizierfunktion mit dem Public Key arbeiten muss, während die Signierfunktion mit dem Private Key arbeitet.
Unterscheide Signierung von Verschlüsselung sowie Verifizierung von Entschlüsselung. Lies auch Wikipedia, Digitale Signatur.
Die Digitale Signatur gewährleistet _nicht_, dass ein Dokument von einem nicht befugten Dritten gelesen wird.
Freundliche Grüße
Vinzenz