Liebe abhängig beschäftigte Mitleser(innen).
Bedenkt bitte, dass allzu zeitintensives Surfen zu außerbetrieblichen Zwecken (also u.U. auch hier im Forum) eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben kann, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit nicht ausdrücklich verboten hat (Pressemitteilung des BAG vom 07.07.2005).
Siechfred