Hi,
Liebe abhängig beschäftigte Mitleser(innen).
Bedenkt bitte, dass allzu zeitintensives Surfen zu außerbetrieblichen Zwecken (also u.U. auch hier im Forum) eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben kann, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit nicht ausdrücklich verboten hat (Pressemitteilung des BAG vom 07.07.2005).
halten wir aber mal fest, dass es nur diejenigen "abhaengig Beschaeftigten" (schreckliches Wortgemisch uebrigens) erwischt bzw. erwischen wird, die ohnehin auf der Abschussliste stehen. Ein Arbeitgeber muesste ja hirnverbrannt sein gelegentliches privates Surfen in der genannten Form zu bearbeiten. Uebrigens ist das doch schon alles wohlbekannt, oder?
Gruss,
Ludger