Ahoi Siechfred,
ist das was neues?
Ja, weil bisher die Meinung vertreten wurde, dass es für eine fristlose Kündigung eines entsprechenden Verbotes bedurfte,
wer hat diese meinung vertreten? gewerkschaft? die gehören eh
verboten, machen nur unfug und ich als arbeitnehmer kann gut für meine
Rechte kämpfen, private dinge haben am arbeitsplatz nix verloren,
hatten sie nie und werden sie auch nie haben.
Man wird fürs arbeiten bezahlt und nicht für das erledigen von
privaten dingen während der arbeitszeit. IMHO bedarf und bedurfte es
einer erlaubniss zum privaten surfen während der Arbeitszeit um nicht
mit einer fristlosen kündigung rechnen zu müssen.
das es aber im Urteilsfall nicht gab.
richtig so.
Wer meint seine arbeitszeit mit privaten angelegenheiten zu vergeuden
der sollte sich gedanken machen ob er dies nicht lieber zuhause tun
sollte und kündigen.
Ich kann solche leute einfach nicht verstehn die während der
arbeitszeit privatangelegenheiten erledigen.
MfG
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr
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