Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,
Fällt so etwas nicht unter das Briefgeheimnis?
Ich habe mich mal ein bischen nachgeschlagen:
PostG § 39 Postgeheimnis
(1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen.
(2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
"Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt."
Fällt Andreas in diesem Zusammenhang unter diese Definition?
Gruß
Alexander Brock
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