Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,
Fällt so etwas nicht unter das Briefgeheimnis?
Ja...
Du hast das Postgesetz genommen, und dieses hat einen anderen Geltungsbereich!
Richtig ist folgendes:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__206.html
TomIRL