Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,
Du hast das Postgesetz genommen, und dieses hat einen anderen Geltungsbereich!
Richtig ist folgendes:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__206.html
Wunderbar. Da geht es überall um Strafen und Verbote für
"Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens [...] das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt"
und
"außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger",
aber wo bitte steht, dass Privatpersonen ihren privaten E-Mail-Verkehr nicht
veröffentlichen dürfen?
Gruß
Alexander Brock
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam