Hello,
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__201.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__202.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__203.html
Die treffen hier alle nicht zu.
Urheberrecht trifft auch nicht oder nur unbedeutend zu.
Grundsaetzlich stellt "die Veröffentlichung eines von dem Autor dazu
nicht bestimmten Briefes eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechtes" dar (Henrik A. Bergemann, Rechte an Briefen,
Baden-Baden 2001, S. 64).
Da ich aber nichts dagegen habe, dass Andreas die Mails veröffentlicht, sehe ich keinerlei Handlungsbedarf. Ich habe nur etwas gegen seine Darstellung, so als wäre ich ein ganz böser Forumsmitglieder-Abzocker. Vielmehr geht aus Andreas' Reaktion in dem bezeicheten Thread und in seiner damaligen Antwortmail eine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Haltung hervor.
Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau