Hallo at,
Da der zweite Ausbildungsgang seinen Abschluss von der IHK erhält, entfällt hier wie bei allen dualen Ausbildungsgängen natürlich die Staatsprüfung und somit die ein wenig hochtrabende Bezeichnung "staatlich geprüft".
Aber das gilt nur für diese zweite Ausbildung!?
Ich bin ja durch die erste Ausbildung am b.i.b. Hannover "staatlich geprüft", das kann die IHK ja nicht rückgängig machen...!?
Liebe Grüße,
Nadja
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