你好 Daniel,
Einen dieser beiden Ausweise muss man besitzen und mit sich führen.
Nein, man muss einer berechtigten Behörde den Ausweis auf Anforderung
vorlegen, man ist aber nicht verpflichtet, ihn mit sich zu führen.
Das halte ich für Korinthenkackerei. Man begeht vielleicht keine
Ordnungswidrigkeit, kann aber den Ausweis auf Verlangen auch nicht
vorlegen, wenn man ihn nicht dabei hat.
再见,
克里斯蒂安
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Block-Installation Nr. 5 | Renovation der Mensa-Nord
Die Stärke des Geistes ist unendlich, die Muskelkraft dagegen ist begrenzt.
http://wwwtech.de/
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