Moin!
so ich habe noch eine kleine Frage an euch allen bin mal gespannt ob man mir auch hier helfen kann. Ich bitte euch aber auch nur zu antworten, wenn Ihr es genau wisst, denn es geht ja um meine Zukunft *g*
Wenn es um deine Zukunft geht, würde ich erheblich mehr investieren, als nur eine Frage in einem Forum zu stellen, bei dem die Antwortqualität und Korrektheit der Antworten nicht garantiert werden kann.
Geh zu einem entsprechenden Berater! Das kostet möglicherweise eine gewisse Summe an Geld, aber diese Investition sollte dir deine Zukunft in jedem Fall wert sein - entweder, weil du dadurch wertvolle Tipps erhälst, oder weil du vom Begehen von Dummheiten abgehalten wirst.
Wenn man sich nun beschließt eine Firma zu Gründen, dann muss man ja bestimmte Schritte einhalten. Könnt Ihr mir mal sagen, was da alles dazu kommt und welche Reihenfolge man beachten muss.
Gewisse Dinge laufen parallel, andere bauen aufeinander auf.
Ich hab das mal so überlegt:
- Konzept erstellen ( ist schon fast fertig )
Was steht da drin? Was sagt dein Businessplan? Wieviel Geld willst du verdienen? Was muß davon alles bezahlt werden? Wie teuer bist du deshalb für deine Kunden? Wo findest du überhaupt Kunden? Wie lange reichen deine Geldreserven?
Die Handelskammern bieten (auch im Internet) passendes Material an, um Existenzgründern entsprechend unter die Arme zu greifen - http://www.ihk24.de
- Vertag mit dem Partner machen, dass wir beide die gleichen Rechte haben
Das ist sicherlich nicht ganz unwichtig - aber auch hier lauern ggf. Stolperfallen, so dass es eventuell ratsam ist, juristischen Rat einzuholen.
- Firma anmelden
Das ist der interessanteste Punkt. Eine "Firma" kannst du nur anmelden, wenn du eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründest - dann trägst du dich ins Handelsregister ein und hast damit verbunden direkt eine ganze Menge an buchhalterischen und steuerlichen Pflichten (doppelte Buchführung und Bilanzierung fallen mir da spontan ein). Sowas will man als Existenzgründer in der Regel vermeiden.
Als Einzelgewerbetreibender oder Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft (auch GbR genannt) ist man von diesen Zwängen etwas befreit, aber auch nicht im Handelsregister eingetragen - hat deshalb aber auch keine "Firma", sondern gibt seinem Unternehmen eben nur eine Bezeichnung - die auch gewissen rechtlichen Anforderungen genügen muß, beispielsweise bei der BGB-Gesellschaft die Nennung des Vor- und Nachnamens eines Gesellschafters und mindestens die Nennung aller Nachnamen der restlichen Gesellschafter.
Damit ihr loslegen könnt, wird mutmaßlich für jeden Gesellschafter ein Gewerbeschein benötigt, ausgenommen die beabsichtigte Tätigkeit kann freiberuflich ausgeübt werden. Das hat gewisse Vorteile bei der Gewerbesteuer, die man als Freiberufler nicht zahlen muß, als Gewerbetreibender aber nur zum Teil bei der eigenen Einkommensteuer angerechnet bekommt - ist aber auch erst bei Gewinnen oberhalb von 24.500 Euro interessant, alles darunter ist Freibetrag, und oberhalb dieser Grenze fängt es auch recht moderat an.
So das war die erste Frage. Dann habe ich aber noch eine: Viele Sagen wenn wir zwei Leute sind, dann sollten wir am Anfang keine GMBH oder so machen einfach die Firma anmelden was würdet Ihr uns raten. OK das mit der GMBH können wir eh vergessen, da jeder ja 25.000 Euro braucht oder so und das haben wir definitiv nicht.
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit 25.000 Euro Mindesteinlage (nicht für jeden Gesellschafter, sondern insgesamt), von denen die Hälfte tatsächlich als Einlage vorhanden sein muß (sagte man mir mal irgendwann).
Außerdem sind mit der GmbH ziemliche Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt verbunden, die für Existenzgründer einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern - es sei denn, man hat einen Steuerberater, der das für einen regelt. Dann aber hättest du auch direkt einen Ansprechpartner, den du JETZT fragen kannst, was bei der Existenzgründung alles zu beachten ist - und insbesondere, welche und wo es Fördermittel bzw. zinsgünstige Kredite gibt, falls so etwas benötigt wird.
Der Vorteil ist, dass die GmbH (ebenso wie die AG, die KG und die oHG) eine juristische Person ist, und die im Namen erwähnte beschränkte Haftung auf die Einlage besitzt.
Als Teilnehmer an einer BGB-Gesellschaft hingegen haftet jeder Gesellschafter voll mit seinem gesamten privaten Vermögen - und dies auch noch bis fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft.
Sofern ihr aber nicht vorhabt, heftige Schäden anzurichten, sollten diese Überlegungen nicht im Vordergrund stehen.
Lasst euch professionell beraten! Spezialisierte Existenzgründungsberater stellen euch Fragen, auf die ihr und wir im Forum niemals kommen würden. Manchmal übersieht man irgendein Detail, manchmal sogar riesige Fehler.
- Sven Rautenberg
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