Siechfred: Firma

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Vorsicht, Kommanditisten sind ohne weitere vertragliche Regelung nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Sollte also der Komplementär durch Unachtsamkeit eine Umsatzsteuerschätzung verursachen und rechtswirksam werden lassen, schlägt sich dies auch auf das Einkommen und somit die darauf zu zahlenden Steuern des Kommanditisten nieder.

Klingt nach leidvoller Erfahrung :-)

Siechfred