Sven Rautenberg: Firma

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Moin!

Der Vorteil ist, dass die GmbH (ebenso wie die AG, die KG und die oHG) eine juristische Person ist, und die im Namen erwähnte beschränkte Haftung auf die Einlage besitzt.

KG und oHG sind Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter sowohl mit ihrem Gesellschafts-, als auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Ich wollte das jetzt nicht bis ins Detail ausführen, die Wahl der richtigen Rechtsform beschränkt sich für den Existenzgründer im Webdienstleisterbereich eigentlich auf diese typischen Formen:

  • den Einzelunternehmer (gewerblich oder freiberuflich)
  • die GbR bei mehr als einem Mitstreiter, als Standardgesellschaftsform entsteht sie automatisch, wenn zwei sich zusammentun und unternehmerisch das Gleiche wollen und auch tun.
  • die GmbH, sofern das geplante Unternehmen von Anfang an vor hat, große Aufträge mit großen Umsätzen und ggf. auch angestellten Mitarbeitern auszuführen, und deshalb das Haftungsrisiko für die Unternehmer begrenzt werden soll.

Ansonsten sind Deine Ausführungen hervorragend. Ich würde gerade zu Beginn ebenfalls zur Rechtsform der GbR raten (sofern die freiberufliche Variante ausscheidet) - dafür spricht sehr vieles.

Es spricht in meinen Augen ohnehin sehr viel dagegen, dass man im Webbereich tatsächlich freiberuflich tätig sein kann. Grund ist auch, dass in der GbR nur ein Gesellschafter als gewerblich angesehen werden muß, um die gesamte GbR gewerblich zu machen, auch die darin arbeitenden Freiberufler. Außerdem wird an die Freiberuflichkeit vom Finanzamt ohnehin eine gewisse Anforderung gestellt, was Ausbildung und Art der Tätigkeit angeht. Es ist also ohnehin ein Kampf um die Anerkennung als Freiberufler - der einfachere Weg ist, einfach direkt gewerblich tätig zu sein. Personengesellschaften zahlen bis 24.500 Euro Gewinn keine Gewerbesteuer.

Kapitalgesellschaften wie die GmbH zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer, und das auch gleich mit dem höchsten Satz von 5% - wobei das dann erst der Gewerbesteuermeßbetrag ist, der dann noch mal mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird - in Großstädten eigentlich durchgängig der Faktor 4,7 - das ist also schon erheblich. Deshalb verbietet sich die GmbH als Rechtsform für kleine Existenzgründungen eigentlich sowieso, da geht viel zuviel Geld vom Gewinn ab, von dem man ja eigentlich leben will.

- Sven Rautenberg

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