Firma
Nina
- sonstiges
Hallo,
so ich habe noch eine kleine Frage an euch allen bin mal gespannt ob man mir auch hier helfen kann. Ich bitte euch aber auch nur zu antworten, wenn Ihr es genau wisst, denn es geht ja um meine Zukunft *g*
Wenn man sich nun beschließt eine Firma zu Gründen, dann muss man ja bestimmte Schritte einhalten. Könnt Ihr mir mal sagen, was da alles dazu kommt und welche Reihenfolge man beachten muss.
Ich hab das mal so überlegt:
So das war die erste Frage. Dann habe ich aber noch eine: Viele Sagen wenn wir zwei Leute sind, dann sollten wir am Anfang keine GMBH oder so machen einfach die Firma anmelden was würdet Ihr uns raten. OK das mit der GMBH können wir eh vergessen, da jeder ja 25.000 Euro braucht oder so und das haben wir definitiv nicht.
Hoffe Ihr wisst da mehr wie wir gerade.
Wünsch euch allen noch einen schönen Abend!
Mit freundlichen Grüßen,
Nina
Hi,
hier findest Du ein nützliches Merkblatt: http://www.passau.ihk.de/service/pub/downloads/merkblaetter/bgbgruendung.pdf
Ansonsten mal nach "Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen" googlen.
Gruß, Nazim
Hallo.
Ansonsten mal nach "Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen" googlen.
Um festzustellen, dass die sich von allein gründet.
MfG, at
Hey,
Um festzustellen, dass die sich von allein gründet.
ohne Gewerbeanmeldung keine GbR.
Mit freundlichem Grunzen
ochs
Hallo.
ohne Gewerbeanmeldung keine GbR.
Unfug.
MfG, at
moin ochs :)
Um festzustellen, dass die sich von allein gründet.
ohne Gewerbeanmeldung keine GbR.
Wasn Quark! Eine Gbr gründet man schon, wenn man beschliesst, irgendein Ziel gemeinsam zu erreichen. Wenn ich also beispielsweise in der Mitfahrzentrale inseriere und jemanden mitnehme, dann schliesse ich für die Dauer der Fahrt mit den Mitfahrern eine Gbr.
Dafür brauchts keine Vertrag und nix.
liebe Grüße aus Berlin
lina-
Hallo.
Eine Gbr gründet man schon, wenn man beschliesst, irgendein Ziel gemeinsam zu erreichen. Wenn ich also beispielsweise in der Mitfahrzentrale inseriere und jemanden mitnehme, dann schliesse ich für die Dauer der Fahrt mit den Mitfahrern eine Gbr.
Aber auch im ursprünglichen Zusammenhang, nämlich in Bezug auf die Gründung eines Unternehmens, ist folgendes festzuhalten: Auch Sozitäten, also Zusammenschlüsse von Freiberuflern, sind ohne jede anderweitige Regelung Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Und Freiberufler sind -- in dieser Funktion -- eben keine Gewerbetreibenden, womit sich die Anmeldung eines Gewerbes erübrigt.
MfG, at
moin at :)
Aber auch im ursprünglichen Zusammenhang, nämlich in Bezug auf die Gründung eines Unternehmens, ist folgendes festzuhalten: Auch Sozitäten, also Zusammenschlüsse von Freiberuflern, sind ohne jede anderweitige Regelung Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Und Freiberufler sind -- in dieser Funktion -- eben keine Gewerbetreibenden, womit sich die Anmeldung eines Gewerbes erübrigt.
Steht das im Widerspruch zu meiner Aussage?
liebe Grüße aus Berlin
lina-
Hallo.
Steht das im Widerspruch zu meiner Aussage?
"Aber auch" eröffnet meist Ergänzungen, die in eine andere Richtung zielen als das bisher gesagt, ohne bisherige Aussagen zu negieren. So auch hier.
Aber weil du gerade danach fragst:
Dafür brauchts keine Vertrag und nix.
Das ist natürlich falsch. Der Vertrag bedarf lediglich nicht der Schriftform, kommt aber bereits durch konkludentes Kandeln zustande und ist sogar als einziges wirklich notwendig.
MfG, at
moin at :)
Aber weil du gerade danach fragst:
Dafür brauchts keine Vertrag und nix.
Das ist natürlich falsch. Der Vertrag bedarf lediglich nicht der Schriftform, kommt aber bereits durch konkludentes Kandeln zustande und ist sogar als einziges wirklich notwendig.
weia, was sind wir heut wieder pingelig ;)
Ich bin davon ausgegangen, dass Vertrag als "Vertrag in schriftlicher Form" verstanden wird.
Notiz an mich: korrekt sein.
liebe Grüße aus Berlin
lina-
Hallo.
weia, was sind wir heut wieder pingelig ;)
Besser ich als ein Richter.
Ich bin davon ausgegangen, dass Vertrag als "Vertrag in schriftlicher Form" verstanden wird.
Deshalb war ich ja zunächst gar nicht darauf eingegangen -- aber du musstest ja nachhaken.
Notiz an mich: korrekt sein.
In diesen Fällen empfiehlt sich das, besonders wenn man andere berät, die noch viel weniger von der Materie verstehen und einen beim Wort nehmen könnten.
MfG, at
Tag Nina.
Wenn man sich nun beschließt eine Firma zu Gründen, dann muss man ja bestimmte Schritte einhalten. Könnt Ihr mir mal sagen, was da alles dazu kommt und welche Reihenfolge man beachten muss.
Ein wenig Eigenwerbung (natürlich mit weiterführenden Links):
http://www.steuerwerkstatt.de/existenzgruendung.php
Siechfred
Tag Siechfred,
Ist schön geworden Deine Seite und auch lesenswert.
Werde sie bestimmt öfter besuchen kommen!
LG
Chris
Hallo,
Ist schön geworden Deine Seite und auch lesenswert.
Werde sie bestimmt öfter besuchen kommen!
Jepp das stimmt, die Seite ist echt sehr schön geworden :-)
Gruß Bettina
Hallo nochmal,
Ist schön geworden Deine Seite und auch lesenswert.
Werde sie bestimmt öfter besuchen kommen!Jepp das stimmt, die Seite ist echt sehr schön geworden :-)
Doppellob!
Ich hab eben erst gesehen, dass diese Seite auch excellent druckbar ist. Mein 'Meister' (*gute Besserung*) hat mich immer gezwiebelt, dass ich das einhalten soll. Und Torstens Seite ist eine der wenigen, die das wirklich gut macht.
LG
Chris
Tag ihr Zwei.
Doppellob!
Danke.
Da wird man ja direkt rot bei so viel Lob.
Siechfred
Hallo Du Einer,
Doppellob!
Danke.
Da wird man ja direkt rot bei so viel Lob.
Na, Du hast das Lob auch verdient.
Ich werde Deine Seite auf jeden Fall im Auge behalten für meinen Vorschlag der besten Webseite des Jahres!
Ich denke aber, dass Dir das auch nicht einfach so in den Schoß gefallen ist, sondern Du hart und kontinuierlich daran gearbeitet hast. Es wäre daher wünschenswert, dass Du die wesentlichen Stationen der Entwicklung (speziell die Irrwege) mal in einem kleinen Artikel zusammenfasst, soweit man das überhaupt noch erbitten darf von Dir.
Vielleicht könnten wir Dir sogar dabei helfen. Es würde sich lohnen.
LG
Chris
Moin!
so ich habe noch eine kleine Frage an euch allen bin mal gespannt ob man mir auch hier helfen kann. Ich bitte euch aber auch nur zu antworten, wenn Ihr es genau wisst, denn es geht ja um meine Zukunft *g*
Wenn es um deine Zukunft geht, würde ich erheblich mehr investieren, als nur eine Frage in einem Forum zu stellen, bei dem die Antwortqualität und Korrektheit der Antworten nicht garantiert werden kann.
Geh zu einem entsprechenden Berater! Das kostet möglicherweise eine gewisse Summe an Geld, aber diese Investition sollte dir deine Zukunft in jedem Fall wert sein - entweder, weil du dadurch wertvolle Tipps erhälst, oder weil du vom Begehen von Dummheiten abgehalten wirst.
Wenn man sich nun beschließt eine Firma zu Gründen, dann muss man ja bestimmte Schritte einhalten. Könnt Ihr mir mal sagen, was da alles dazu kommt und welche Reihenfolge man beachten muss.
Gewisse Dinge laufen parallel, andere bauen aufeinander auf.
Ich hab das mal so überlegt:
- Konzept erstellen ( ist schon fast fertig )
Was steht da drin? Was sagt dein Businessplan? Wieviel Geld willst du verdienen? Was muß davon alles bezahlt werden? Wie teuer bist du deshalb für deine Kunden? Wo findest du überhaupt Kunden? Wie lange reichen deine Geldreserven?
Die Handelskammern bieten (auch im Internet) passendes Material an, um Existenzgründern entsprechend unter die Arme zu greifen - http://www.ihk24.de
- Vertag mit dem Partner machen, dass wir beide die gleichen Rechte haben
Das ist sicherlich nicht ganz unwichtig - aber auch hier lauern ggf. Stolperfallen, so dass es eventuell ratsam ist, juristischen Rat einzuholen.
- Firma anmelden
Das ist der interessanteste Punkt. Eine "Firma" kannst du nur anmelden, wenn du eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründest - dann trägst du dich ins Handelsregister ein und hast damit verbunden direkt eine ganze Menge an buchhalterischen und steuerlichen Pflichten (doppelte Buchführung und Bilanzierung fallen mir da spontan ein). Sowas will man als Existenzgründer in der Regel vermeiden.
Als Einzelgewerbetreibender oder Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft (auch GbR genannt) ist man von diesen Zwängen etwas befreit, aber auch nicht im Handelsregister eingetragen - hat deshalb aber auch keine "Firma", sondern gibt seinem Unternehmen eben nur eine Bezeichnung - die auch gewissen rechtlichen Anforderungen genügen muß, beispielsweise bei der BGB-Gesellschaft die Nennung des Vor- und Nachnamens eines Gesellschafters und mindestens die Nennung aller Nachnamen der restlichen Gesellschafter.
Damit ihr loslegen könnt, wird mutmaßlich für jeden Gesellschafter ein Gewerbeschein benötigt, ausgenommen die beabsichtigte Tätigkeit kann freiberuflich ausgeübt werden. Das hat gewisse Vorteile bei der Gewerbesteuer, die man als Freiberufler nicht zahlen muß, als Gewerbetreibender aber nur zum Teil bei der eigenen Einkommensteuer angerechnet bekommt - ist aber auch erst bei Gewinnen oberhalb von 24.500 Euro interessant, alles darunter ist Freibetrag, und oberhalb dieser Grenze fängt es auch recht moderat an.
So das war die erste Frage. Dann habe ich aber noch eine: Viele Sagen wenn wir zwei Leute sind, dann sollten wir am Anfang keine GMBH oder so machen einfach die Firma anmelden was würdet Ihr uns raten. OK das mit der GMBH können wir eh vergessen, da jeder ja 25.000 Euro braucht oder so und das haben wir definitiv nicht.
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit 25.000 Euro Mindesteinlage (nicht für jeden Gesellschafter, sondern insgesamt), von denen die Hälfte tatsächlich als Einlage vorhanden sein muß (sagte man mir mal irgendwann).
Außerdem sind mit der GmbH ziemliche Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt verbunden, die für Existenzgründer einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern - es sei denn, man hat einen Steuerberater, der das für einen regelt. Dann aber hättest du auch direkt einen Ansprechpartner, den du JETZT fragen kannst, was bei der Existenzgründung alles zu beachten ist - und insbesondere, welche und wo es Fördermittel bzw. zinsgünstige Kredite gibt, falls so etwas benötigt wird.
Der Vorteil ist, dass die GmbH (ebenso wie die AG, die KG und die oHG) eine juristische Person ist, und die im Namen erwähnte beschränkte Haftung auf die Einlage besitzt.
Als Teilnehmer an einer BGB-Gesellschaft hingegen haftet jeder Gesellschafter voll mit seinem gesamten privaten Vermögen - und dies auch noch bis fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft.
Sofern ihr aber nicht vorhabt, heftige Schäden anzurichten, sollten diese Überlegungen nicht im Vordergrund stehen.
Lasst euch professionell beraten! Spezialisierte Existenzgründungsberater stellen euch Fragen, auf die ihr und wir im Forum niemals kommen würden. Manchmal übersieht man irgendein Detail, manchmal sogar riesige Fehler.
- Sven Rautenberg
Hallo,
Fragen gehen:
Die letzten zwei Punkte halte ich für besonders wichtig. Wer keine Freunde hat, die schon selbstständig sind, bekommt nur schwer Kontakte zu entsprechenden Kreisen, Wer nicht mindestens zehn potentielle Kunden kennt, mit denen er sich über sein Vorhaben unterhalten mag, wird es auch schwer haben, welche zu finden!
- Firma anmelden
Das ist der interessanteste Punkt. Eine "Firma" kannst du nur anmelden, wenn du eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründest -
und Du _musst_ sie anmelden, wenn Du z.B. eine GbR im Handelsbereich eröffnest. Dann entsteht per Gesetz automatisch eine oHG. Diese muss innerhalb angemessener Frist auch zur Eintragung gemeldet werden, anderenfalls begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. In welchen Fällen diese Meldepflicht besteht, erzählt Dir der Notar, den Du ohnehin brauchen solltest, um den Vertrag mit dem Partner rechtsgültig und fallenfrei zu schließen.
LG
Chris
Der Vorteil ist, dass die GmbH (ebenso wie die AG, die KG und die oHG) eine juristische Person ist, und die im Namen erwähnte beschränkte Haftung auf die Einlage besitzt.
KG und oHG sind Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter sowohl mit ihrem Gesellschafts-, als auch mit ihrem Privatvermögen haften. Im Falle der KG gilt dies jedoch nur für den Komplementär, die Kommanditisten haften lediglich mit der Einlage. Genau deshalb wird bei allen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) auch kein Mindestkapital verlangt.
Ansonsten sind Deine Ausführungen hervorragend. Ich würde gerade zu Beginn ebenfalls zur Rechtsform der GbR raten (sofern die freiberufliche Variante ausscheidet) - dafür spricht sehr vieles.
Gruß
Max
Moin!
Der Vorteil ist, dass die GmbH (ebenso wie die AG, die KG und die oHG) eine juristische Person ist, und die im Namen erwähnte beschränkte Haftung auf die Einlage besitzt.
KG und oHG sind Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter sowohl mit ihrem Gesellschafts-, als auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Ich wollte das jetzt nicht bis ins Detail ausführen, die Wahl der richtigen Rechtsform beschränkt sich für den Existenzgründer im Webdienstleisterbereich eigentlich auf diese typischen Formen:
Ansonsten sind Deine Ausführungen hervorragend. Ich würde gerade zu Beginn ebenfalls zur Rechtsform der GbR raten (sofern die freiberufliche Variante ausscheidet) - dafür spricht sehr vieles.
Es spricht in meinen Augen ohnehin sehr viel dagegen, dass man im Webbereich tatsächlich freiberuflich tätig sein kann. Grund ist auch, dass in der GbR nur ein Gesellschafter als gewerblich angesehen werden muß, um die gesamte GbR gewerblich zu machen, auch die darin arbeitenden Freiberufler. Außerdem wird an die Freiberuflichkeit vom Finanzamt ohnehin eine gewisse Anforderung gestellt, was Ausbildung und Art der Tätigkeit angeht. Es ist also ohnehin ein Kampf um die Anerkennung als Freiberufler - der einfachere Weg ist, einfach direkt gewerblich tätig zu sein. Personengesellschaften zahlen bis 24.500 Euro Gewinn keine Gewerbesteuer.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer, und das auch gleich mit dem höchsten Satz von 5% - wobei das dann erst der Gewerbesteuermeßbetrag ist, der dann noch mal mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird - in Großstädten eigentlich durchgängig der Faktor 4,7 - das ist also schon erheblich. Deshalb verbietet sich die GmbH als Rechtsform für kleine Existenzgründungen eigentlich sowieso, da geht viel zuviel Geld vom Gewinn ab, von dem man ja eigentlich leben will.
- Sven Rautenberg
Tag Sven.
Personengesellschaften zahlen bis 24.500 Euro Gewinn keine Gewerbesteuer.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer
Soweit richtig. Man sollte bei einem solchen Vergleich aber immer daran denken, dass das Entgelt der tätigen Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft Betriebsausgabe sind und somit gewerbesteuermindernd wirken, bei einer Personengesellschaft bzw. einem Einzelunternehmen grundsätzlich nicht. Sicher gibt es die Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer, die aber nur unter Idealbedingungen (Hebesatz 400%, persönlicher Steuersatz 40%) wirklich funktioniert im Sinne von entlastet.
Deshalb verbietet sich die GmbH als Rechtsform für kleine Existenzgründungen eigentlich sowieso, da geht viel zuviel Geld vom Gewinn ab, von dem man ja eigentlich leben will.
Das kann und sollte man so pauschal nicht sagen, es sind in aller Regel außersteuerliche Überlegungen, die den Weg in die GmbH weisen.
Siechfred
Hallo,
- die GmbH, sofern das geplante Unternehmen von Anfang an vor hat, große Aufträge mit großen Umsätzen und ggf. auch angestellten Mitarbeitern auszuführen, und deshalb das Haftungsrisiko für die Unternehmer begrenzt werden soll.
Hier möchte ich aus eigener böser Erfahrung hinzufügen, dass eine GmbH sich eigentlich nur dann lohnt, wenn man eine gute Idee und viel Geld hat, und einen professionellen Fremdgeschäftsführer einsetzt. Die Geschäftsführung in einer Eigengesellschaft zu übernehmen ist nur für Harakiri-Typen noch reizvoll.
Mein Partner und ich haben beide teuer dafür bezahlt, dass wir die Gesellschaft sowohl verwalten, als auch in ihr arbeiten wollten. Beides geht selten.
Eine Kapitalgesellschaft erfordert ein wesentlich höheres Maß an Verwaltung und Dokumentation, als es z.B. eine Kommanditgesellschaft benötigt.
LG
Chris
Hallo.
Und die Vorteile der Haftungsfreistellung werden ja ohnehin an mehreren Stellen ausgehebelt.
MfG, at
Hallo.
KG und oHG sind Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter sowohl mit ihrem Gesellschafts-, als auch mit ihrem Privatvermögen haften. Im Falle der KG gilt dies jedoch nur für den Komplementär, die Kommanditisten haften lediglich mit der Einlage.
Vorsicht, Kommanditisten sind ohne weitere vertragliche Regelung nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Sollte also der Komplementär durch Unachtsamkeit eine Umsatzsteuerschätzung verursachen und rechtswirksam werden lassen, schlägt sich dies auch auf das Einkommen und somit die darauf zu zahlenden Steuern des Kommanditisten nieder.
MfG, at
Tag at.
Vorsicht, Kommanditisten sind ohne weitere vertragliche Regelung nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Sollte also der Komplementär durch Unachtsamkeit eine Umsatzsteuerschätzung verursachen und rechtswirksam werden lassen, schlägt sich dies auch auf das Einkommen und somit die darauf zu zahlenden Steuern des Kommanditisten nieder.
Klingt nach leidvoller Erfahrung :-)
Siechfred
Hallo.
Klingt nach leidvoller Erfahrung :-)
Ja, und so lustig ist das gar nicht.
MfG, at
Tag at.
Klingt nach leidvoller Erfahrung :-)
Ja, und so lustig ist das gar nicht.
Nana, wir wollen doch ein Smilie nicht überbewerten.
Siechfred
Hallo.
Nana, wir wollen doch ein Smilie nicht überbewerten.
Nein.
MfG, at