at: Firma

Beitrag lesen

Hallo.

Eine Gbr gründet man schon, wenn man beschliesst, irgendein Ziel gemeinsam zu erreichen. Wenn ich also beispielsweise in der Mitfahrzentrale inseriere und jemanden mitnehme, dann schliesse ich für die Dauer der Fahrt mit den Mitfahrern eine Gbr.

Aber auch im ursprünglichen Zusammenhang, nämlich in Bezug auf die Gründung eines Unternehmens, ist folgendes festzuhalten: Auch Sozitäten, also Zusammenschlüsse von Freiberuflern, sind ohne jede anderweitige Regelung Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Und Freiberufler sind -- in dieser Funktion -- eben keine Gewerbetreibenden, womit sich die Anmeldung eines Gewerbes erübrigt.
MfG, at