Hallo.
weia, was sind wir heut wieder pingelig ;)
Besser ich als ein Richter.
Ich bin davon ausgegangen, dass Vertrag als "Vertrag in schriftlicher Form" verstanden wird.
Deshalb war ich ja zunächst gar nicht darauf eingegangen -- aber du musstest ja nachhaken.
Notiz an mich: korrekt sein.
In diesen Fällen empfiehlt sich das, besonders wenn man andere berät, die noch viel weniger von der Materie verstehen und einen beim Wort nehmen könnten.
MfG, at