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Hallo.

weia, was sind wir heut wieder pingelig ;)

Besser ich als ein Richter.

Ich bin davon ausgegangen, dass Vertrag als "Vertrag in schriftlicher Form" verstanden wird.

Deshalb war ich ja zunächst gar nicht darauf eingegangen -- aber du musstest ja nachhaken.

Notiz an mich: korrekt sein.

In diesen Fällen empfiehlt sich das, besonders wenn man andere berät, die noch viel weniger von der Materie verstehen und einen beim Wort nehmen könnten.
MfG, at