Nutzung von Ausschnitten eines DVD-Fims
Carl
- sonstiges
0 Bettina0 Carl0 Bettina0 Zeromancer0 Sven Rautenberg
Hi
darf ich Ausschnitte einer kopiergeschützten DVD in eine Powerpointpräsentation einfügen oder würde ich damit gegen die Nutzungebedingungen verstoßen?
Gruß
Carl
Hallo Carl,
hmm das ist eine gute Frage das würde mich auch mal interesieren. Aber sehen wir es mal so.
Für was machst du den Powerpointpräsentation für dich Privat, also sehen das nur Freunde oder ist das Dienstlich?
Gruß Bettina
Hi Bettina
ist ein Referat an der Uni.
Gruß
Carl
Hallo Carl,
ist ein Referat an der Uni.
hmm ich kann dir jetzt nur sagen, was _ich_ machen würde. Da es ja nur für die Uni ist, würde ich das einfach machen. Solange es auf keinen Fall verkauft wird oder so. Kannst ja zum Schluss noch hinschreiben, dass eben Ausschnitte von der DVD sind.
Aber wie gesagt ich kann da jetzt nur von mir reden.
Gruß Bettina
Hallo Carl,
ist ein Referat an der Uni.
was steht denn zum Copyright auf der DVD (-Packung?)
Mit freundlichen Grüßen,
André
Moin!
ist ein Referat an der Uni.
Zu wissenschaftlichen Zwecken Zitate zu verwenden ist gestattet.
Innerhalb des Referats den ganzen Film zu zeigen sicherlich nicht. :)
- Sven Rautenberg
Lieber Sven,
Zu wissenschaftlichen Zwecken Zitate zu verwenden ist gestattet.
aber um den Ausschnitt in ein Powerpoint-taugliches Format zu bekommen sind Techniken vonnöten, die einen Kopierschutz umgehen müssen, ergo ist das Ganze doch wieder illegal.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Liebe Grüße aus Ellwangen,
Felix Riesterer.
aber um den Ausschnitt in ein Powerpoint-taugliches Format zu bekommen sind Techniken vonnöten, die einen Kopierschutz umgehen müssen, ergo ist das Ganze doch wieder illegal.
Bist du dir sicher? Ich würde vermuten, dass der Punkt nicht aussschlaggebend ist. Zum einen deshalb, weil keine Kopie angefertigt wird, sondern nur Ausschnitte des Materials entnommen werden (auch wenn dafür evtl die ganze DVD gerippt wird, was aber keiner wissen muss), und weil zum anderen für den wissenschaftlichen Zweck eine gewisse Narrenfreiheit besteht. Das gilt z.B. auch für die Musik, die unter das Bildmaterial gelegt wird.
Viele Grüße!
_ds