Hallo,
gibt es irgendwo eine kurze Einführung in die rechtlichen Aspekte des Betriebs von Wikis? Ich möchte gerne ein Wiki freigeben und traue mich noch nicht so recht, weil ich als Privatperson ungern für alles haftbar gemacht werden möchte, was da so hineingeschrieben wird. Ich habe herausgefunden, daß man wohl z.Zt. meistens davon ausgehen kann, daß der Verfasser und nicht der Anbieter für Artikel in Wikis verantwortlich gemacht wird. Nun lassen die meisten Wikis aber einen anonymen Zugriff zu, und selbst wenn ich eine Anmeldung für das Editieren voraussetze, ist es doch für mich privat unmöglich, die Daten der Anmeldung jedesmal wirklich zuverlässig zu überprüfen. Daher meine Frage: welche Vorkehrungen muß ich treffen, wenn ich ein Wiki anbiete? Was muß ich tun, um nicht für Artikel haftbar gemacht zu werden, die ich nicht geschrieben habe, die aber in meinem Wiki von anderen veröffentlicht werden? Gibt es irgendwo Texte, Hilfen oder Artikel zu diesem Thema?
Vielen Dank! CU Lars.