Hallo Roger,
Wenn also Dein Leistungsanteil ein "Werk" rechtfertigt, dar dieses auch nicht einfach vom "Käufer" verändert werden. Das Entfernen von Urheberrechtskennzeichnungen stellt nach üblichem Rechtsbrauch sogar den Tatbestand des versuchten Betruges dar.
Moin
Sorry mir platzt regelmässig die Hutschnur, wenn ich so etwas lese.
1. ER erbringt eine Dienstleistung für einen Kunden.
2. Damit ist er bestenfalls Urheber im Auftrag.
3. Wer gibt Ihm eigentlich das Recht seinen namen da drauf zu schreiben?
4. Rechtsbrauch in Deutschland ist eine Urheberrechtsverletzung nicht strafbar. Strafbar wäre die dadurch entstandene Täuschung, die ist aber in obigen Fall nicht erkennbar. Urheberrecht ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit.
Ansonsten lieber mal Dieter Nuhr.