Tag Chris.
es ist hier aber die Frage zu stellen, ob es wirklich ein guter Rat sit, sich selbstständig zu machen, also eine auf den Lebensunterhalt ausgerichtete Unternehmung zu gründen.
Naja, es reicht eigentlich schon, wenn Erträge erwirtschaftet werden, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts beitragen. Das können auch 50 EUR/Monat sein. Natürlich sollte man sich vorher Gedanken darüber machen, ob diese Möglichkeit gegeben ist.
Wenn dabei im Monat z.B. nur 100 Euro herauskommen, die dann ohnehin wieder für eigene Kosten ausgegeben werden, halte ich das Ganze für ein "Hobby".
Tja, das ist schwer einzuschätzen, dazu müsste sich der OP äußern. Und nicht alle Kosten darf man auch absetzen :-) Und wer sagt denn, dass sich das Vorhaben nicht zum Reißer entwickelt? Eine anfängliche Durststrecke (gepaart mit entsprechenden Verlusten) rechtfertigt keineswegs die Annahme, das Ganze sei Liebhaberei. Die Frage, welche hier zu stellen ist, ist die nach einem erzielbaren Totalüberschuss. In aller Regel bekommt man 3 Jahre Zeit, die Ernsthaftigkeit der Selbständigkeit glaubhaft zu machen.
Ich kenne bisher kein Finanzamt und kein Ordnungsamt, das hier anderes vermuten möchte.
Finanzämter sind in diesem Punkt sehr eigen, sie möchten die Entscheidung, ob Liebhaberei oder nicht, gern selber treffen. Deswegen halte ich grundsätzlich eine Anzeige der Tätigkeit wenigstens gegenüber dem Finanzamt für notwendig. Die Form ist dabei nicht so entscheidend. Meldet man ein Gewerbe an, kostet das hier rund 15 EUR, das Finanzamt meldet sich dann automatisch. Man kann aber auch den Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt formlos mitteilen (dann, wenn man denkt, Freiberufler zu sein). Und schließlich kann (und sollte) man die entsprechenden Erträge auch in der Jahressteuererklärung angeben, wenn es sich um sonstige Einkünfte handelt.
Schließlich sind die dem Staat entstehenden Kosten für die Einrichtung und Überwachung eines "Gewerbebetriebes" erheblich höher als 100 Euro.
Diese durchaus zutreffende Überlegung spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.
Siechfred