Hej Christian
und natürlich alle anderen,
Thema kommt mir bekannt vor!
Nichts. Zu protestieren gibt es aber etwas gegen grundsaetzliche
Studiengebuehren -- ich weiss z. B. nicht, ob ich weiterstudieren kann,
wenn in NRW Studiengebuehren kommen.
Wirst Du können! Von der Entscheidung des BVG und den Plänen der jeweiligen Landesregierungen vollkommen unberührt bleibt Art. 5, Abs. 2 GG. "[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen _ungehindert_ zu unterrichten."
Sprich: Würden Studiengebühren für dich eine Behinderung darstellen, und es keine Möglichkeit für dich gibt, diese Behinderung aus eigener Kraft zu kompensieren, müsste der Staat es wieder auffangen.
Das is doch mal was, die wohlhabenden Blechen und die sozial schwachen empfangen. Ist doch genau die Forderung der Gegener von Studiengebühren!
Ansonsten hat sich seit </archiv/2004/12/t95924/#m584807> nichts an meiner Haltung geändert.
Ein ganz anderes Problem ist, dass sich Studiengebühren - hin oder her - erledigt haben wenn ich nicht endlich für heute anfange meine gottverdammte Prüfung Übermorgen vorzubereiten ;-(
Beste Grüße
Biesterfeld
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