Hi,
...dessen einzelne Elemente nach §23 nicht ohne Genehmigung bearbeitet bzw. umgestaltet werden dürfen. Schreibst Du eine neue Melodie zum Text von "Let It Be", ohne Dir die Genehmigung einzuholen, verletzt Du das Urheberrecht der Herren Lennon (Erben) und McCartney, auch wenn Du nur einen Teil des Gesamtwerks, nämlich den Text, verwendest. Ich kann nicht erkennen, warum das beim "Nachverfilmen" eines Drehbuchs anders sein sollte.
Melodie und Text sind erstmal originär dem Geist der genannten Herren entsprungen. Es ist aber durchaus erlaubt, ebenfalls sentimental anmutende Popmusik zu schreiben.
Ein Remake von "Vom Winde verweht", ist natürlich ebenfalls problematisch. Ein andere Südstaatenschmonzette zu drehen, mit anderen Namen und ein mehr oder weniger abgeänderter Handlung, ist hingegen auch gestattet (ob es ein Plagiat ist, entscheidet ggf. die Justiz).
Auch gestattet wäre wohl ein Film basierend auf einer *eigenen* Geschichte, aber mit den Charakteren von "Vom Winde verweht" (a la "20 Jahre später") - jedenfalls solange die Namen nicht auch markenrechtlich geschützt sind (wie es z.B. bei Star Trek der Fall ist).
Gruß, Cybaer
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