Cybaer: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hi,

z.B. einer die Kamera und der andere den Schnitt?
Es entsteht dabei ja nur ein einziges Werk.

... i.d.R. nach dem Willen des Regisseurs.

Vielleicht könnte man Film auch als Collage betrachten: Die Einzelteile unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht (Drehbuch insbes.), aber das daraus neu entstandene Gesamtwerk ... ;-)

Was nicht ausschließt, daß z.B. der Editor, bei echter eigenverantwortlicher Arbeitstrennung, Miturheber wird.

Aber ich bin mit den Gepflogenheiten der Filmindustrie auch nicht vertraut - und das hier häufiger, insbes. bei größeren Produktionen, anzutreffende anglo-amerikanische Copyright ist ja auch etwas anders.

Gruß, Cybaer

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