Tom: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

Beitrag lesen

Hello,

in §2 (2) steht zwar "Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen", aber ob es sich dabei um eine natürliche Person oder um eine jusitische handelt, steht nicht dabei ...

Ist es nicht so, dass wenn eine natürliche Person ein Werk für eine juristische Person schafft, die Rechte daran mit dem Eigentümer wechseln (sei es durch Verkauf oder Angestelltenverhältnis).

Das Gesetz spricht hier von "tarifvertraglich bestimmt". Liegt solche allgemeine Vergütungsregelung für einen Urheber vor, besteht kein Anspruch mehr auf "angemessene Vergütung".

Was mir auch noch nicht klar ist... Wenn ein Grafiker eine Reinzeichnung (überarbeitung) von einem Entwurf (Scribble, Skizze, Vorzeichnung) anfertigt, ist er dann selber Urheber oder "nur" technischer Überarbeiter ohne eigene Urheberrechte?

Wenn ein Kameramann Filmszenen eines Drehbuches einspielt, ist der dann Urhebeber des Films, oder nur "Techniker"? Er hat ja die Handlung im Film nicht erfunden.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau