Tom: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hello,

? Wo sind denn die Rechte zw. Musik und Film unterschiedlich?

z.B. in §24 (Freie Benutzung)

Ich interpretiere das so, dass man einen Film "nacherzählen" (mit ähnlicher Handlung neu drehen) darf, aber ein Musikstück eben nicht.

Wenn ich ein Gemälde eines noch lebenden Urhebers (dessen Rechte noch gelten) abfotografiere, was ist dann?

Die Kopie eines geschützten Werkes.

Und wenn ich es abmale?

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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