Hi,
Ich interpretiere das so, dass man einen Film "nacherzählen" (mit ähnlicher Handlung neu drehen) darf, aber ein Musikstück eben nicht.
Da interpretierst Du wohl richtig. :-) Aber "erzähl" mal eine Melodie "nach". =;-o IMHO kein wirklicher Unterschied, als vielmehr eine explizite Klarstellung (derer gibt es einige im UrhG).
Aber klar: Auch eine orchestralen Version von "Let it be" Bedarf (i.d.R.) der Zustimmung des Rechteinhabers der Originalversion.
Wenn ich ein Gemälde eines noch lebenden Urhebers (dessen Rechte noch gelten) abfotografiere, was ist dann?
Die Kopie eines geschützten Werkes.
Und wenn ich es abmale?
Eine schlechte Kopie eines geschützten Werkes.
Gruß, Cybaer
--
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!