Hello,
Nur inwieweit muss ich ein neues Werk selber erstellen, dass es als "freie Verwendung" eines vorhandenen gilt? Wenn ich ein Gemälde eines noch lebenden Urhebers (dessen Rechte noch gelten) abfotografiere, was ist dann?
Dann hast du keine eigene künstlerische Leistung vollbracht und besitzt kein Urheberrecht an deinem Foto. Sowie ein Fotograf auch keine Urheberrecht an einem Passfoto hat.
Anders verhält sich das bei einem Portraitfoto, da bringt der Fotograf künstlerische Aspekte durch die Wahl des Motivs und Bildausschnitts, ungewöhnliche Perspektive, Herausarbeitung von Licht und Schatten in sein Werk ein.
MfG
Otto