...berechnen für die Rechnung in Papierform einen mehr oder weniger hohen Betrag extra.
Frage: Ist diese Praxis der Gebührenerhebung (nicht gegenüber Privatleuten, sondern gegenüber anderen, vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern) gestattet? Gibt es dazu rechtliche Bestimmungen, oder kann das jeder handhaben wie er lustig ist?
Leider finde ich den betreffenden Artikel nicht mehr in den Heise News, es ist auch schon eine Weile her. Die Telekom hatte dies vor einiger Zeit versucht und wurde prompt zurückgepfiffen. Welche Institution "pfoff" weiß ich nicht mehr. Die Begründung (oder zumindest ein Teil davon) lautete wohl, dass Rechnungserstellung und -versand in den Preisen einkalkuliert sein müssen.
Mehr weiß ich leider auch nicht mehr.