Hello,
Ohne eine ordnugsgemäße Rechnung kann der Betrag aber nicht fällig werden, es sein denn, es war schon alles im Vertag festgehalten.
Das ist m.E. falsch, könntest du mir bitte eine Begründung geben?
Entweder ich wickele den Vertrag Zug um Zug ab. Aber aucha dann werde ich als Zahlender eine _kostenlose_ Quuittung verlangen.
Oder der Vertrag wird gegen Zahlungsziel abgewickelt. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt die Fälligkeit regelmäßig ein, der Kunde kommt bereits bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Fristen in Verzug. Bei allen variablen Vertragsverhältnissen beginnt die Fälligkeit erst mit Übergabe und Abrechnung. In Verzug kommt der Kunde erst mit der ersten Mahnung.
Da eine Rechnung im Original aber eine Urkunde ist, bedarf sie der ordentlichen Schriftform. Aus Konnludenzgründen ergibt sich durchaus die Pflicht der ordentlichen Rechnungslegung durch den Lieferanten, es sei denn, er will sein Geld nicht haben.
Sollte sich daran etwas geändert haben, bitte ich um Nachricht.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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