dedlfix: Nach Ortseingabe den Ort auf virt. Landkarte anzeigen lassen

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sollte man nicht verwenden

siehe
http://www.viamichelin.com/viamichelin/deu/htm/div/MaPrivacyPolicy.htm

Die können da tausende von diesen rechtlichen Hinweisen (oder AGBs) in ihren Seiten verstecken. Solange sie nicht Vertragsbestandteil zwischen mir und denen werden, gelten die maximal als Willenserklärung.

Mit anderen Worten: Wenn gewollt wird, dass diese Sachen eine vertragliche Bewandnis haben sollen, dann muss sowas wie ein Vertag zustandekommen und diese Bedingungen nachweislich Vertragsbestandteil werden.

Nicht umsonst lassen sich die Online-Händler ihre AGBs bestätigen, wenn man was bestellt.

"Bitte lesen Sie die allgemeinen Gesch臟tsbedingungen aufmerksam durch, bevor Sie die Site www.ViaMichelin.com besuchen."

Ach du meine Nase...