Tom: Nach Ortseingabe den Ort auf virt. Landkarte anzeigen lassen

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Hello,

Nicht zugelassen sind insbesondere tiefe Links, die dem Internetnutzer Zugriff auf interne Seiten der Seite www.ViaMichelin.com geben ohne über die Begrüssungsseite oder die Rubriken der Website zu führen,

Das ist immer noch Grauzone und meiner Meinung nach nach dem bisherigen Stand der Technik auch rechtlich nicht haltbar. Wenn ich jemandem einen Tipp gebe, wo er diese oder jene Ware bekommt und der der Geschäftsinhaber ist so blöd, kein Schild über seinem (Neben-)Eingang oder auf der Ware anzubringen, ist das auch üblicher Rechtsbrauch, dass es sein Pech ist.

Erst wenn ich die Ware als meine eigene ausgebe und mich damit schmücke, kann der Andere von Unlauterkeit sprechen.

Das Deeplinking ist in Dänemark gesetzlich verboten, in DE meines Wissens aber nicht.

Eine Firma kann zwar den Wunsch äußern, dass das Gesetz in ihrem Sinne geändert wird, aber es nicht in ihrem Sinne eigenmächtig ändern. (Mit Ausnahme von M$  :-(((((( )

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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Nur selber lernen macht schlau