Tom: Nach Ortseingabe den Ort auf virt. Landkarte anzeigen lassen

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Hello,

ja, ich wäre aber da ein bisserl vorsichtig, um kein abmahnung zu kassieren. möchte ja nicht, das die rechtsänwälte noch reicher werden ;)

Selbstverständlich. Aber seine Informationsfreiheit darf man doch noch in Anspruch nehmen, oder?

Und die Kopie der Daten wird beim Aufruf (Neudeutsch Request) ja schließlich ganz freiwillig vom Server des Anbieters angefertigt. Wenn ich mir die dann auf meiner Festplatte aufhebe, kann der doch nicht sagen, dass ich das nicht durfte.

Ich darf die Kopie der Daten dann nur nicht weitergeben, den Tipp, wo man nach der Kopie fragen kann, aber sehr wohl. Da soll mal jemand kommen, der das Gegenteil behauptet.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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