Der Verein Abmahnwelle e.V. betreibt ein Forum und in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage (abmahnwelle.de) eine "Selbsthilfegruppe" für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc.
Hierbei wurden vielfach von (Vorstands-)Mitgliedern und Usern dieses Vereins auch ganz konkrete Rechtsberatung in Einzelfällen durchgeführt wie z.B.:
„Exakt so muss man das schreiben. Nicht das der Eindruck entsteht, Du hättest nur behauptet, nicht eingreifen zu können. Und darauf hinweisen, dass es dem Abmahner möglichgewesen wäre, den eigentlichen Verletzer zu ermitteln ...“ .
Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.
Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.
Im vergangenen Jahr hatte der Verein bereits einen Datenschutzprozess vor dem AG Geislingen/LG Ulm verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)