Hallo André,
trotzdem muss er in der Promotionsordnung seines Fachbereichs bzw. seiner Fakultät nachsehen, wie die Arbeit veröffentlicht werden muss. Da steht bestimmt auch, ob die Veröffentlichung im WWW über die UB ausreicht. Die Regeln sind von Uni zu Uni und von Fachbereich zu Fachbereich verschieden.
Gruß, Jürgen