Hallo,
der Mythos, dass man sich mit einer Distanzierung von fremden Inhalten jegliche Verantwortung selbst gesetzter Links vom Hals schaffen kann, hält sich bekanntermaßen in Form des Hinweises auf ein 98er Urteil vom Landgericht Hamburg auch im siebten Jahr hartnäckig auf deutschen Webseiten ("denn was alle haben, kann doch nur richtig sein").
Wie Heise heute meldet (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55432), hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits am 1. November letzten Jahres den AStA der FU Berlin zu einem Ordnungsgeld von 15.000 Euro verdonnert, weil er einen Link gesetzt hat, den er nicht hätte setzen dürfen.
Der rechtliche Kleinkram um die Befugnisse eines Studentenausschusses interessiert dabei weniger als die folgenden beiden Zitate aus der Urteilsbegründung:
"Durch die Setzung dieses Links ging [der AStA] über die ihm zustehende Befugnis [...] hinaus, denn er hat mit der Verlinkung die Verbreitung des Demonstrationsaufrufs bewusst gefördert."
"Ebenso wenig ändert der Vorbehalt auf der Homepage, dass sich [der ASta] die Inhalte gelinkter Seiten nicht zu eigen mache, nichts an der Einordnung als unzulässige allgemeinpolitische Betätigung."
Dies deckt sich mit der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg, in der es 1. ebenfalls um bewusst gesetzte Links ging und 2. ebenfalls ein Vorbehalt vorhanden war:
"Der Beklagte hat vielmehr hier eine Zusammenschau ehrverletzender Artikel über den Kläger erstellt", eine "nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung", weshalb "die Aufnahme des Link weder von der 'Haftungsfreizeichnungsklausel' [...], noch von dem [...] sog. 'Markt der Meinungen' gerechtfertigt wird.
Es zeigt sich damit, dass die beliebte Distanzierungsklausel in ihrer Wirkung zumindest fragwürdig (in ihrer Begründung wegen des Klagegrunds sowieso) und in jedem Fall kein Ersatz für ein gesundes Maß Linkpflege ist.
Der Berliner Urteilstext ist unter http://www.studentenpolitik.de/links/041101.htm einzusehen, der Hamburger unter http://steinhoefel.de/linkshaftung.htm.