Hi Tom,
ja, es dauert nicht mehr lange, und der Faschismus tritt bei uns wieder offen zu Tage.
Wuff!
Wenn die Informationsfraiheit,
| Die Klage ist begründet aus § 823 I., II. BGB i.V.m.
| §§ 186 StGB, 824 BGB wegen Verletzung des allgemeinen
| Persönlichkeitsrechts sowie der Ehre des Klägers.
die Freiheit der politischen Meinungsäußerung
S. oben.
und das Recht auf Selbstbestimmung
S. oben.
Alle genannten Rechte enden dort, wo die Persönlichkeitsrechte eines anderen Individuums beginnen.
Grüße,
Roland