mir: Noch'n Urteil zur Linkhaftung

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Ich bin aber der Meinung, dass hier JEDER seine Meinung äußern dürfen sollte.

Dieser Meinung bist du auch noch, wenn der dich vertretende Verband, dessen Mitglied du zwangsweise bist, politische Aktivitäten außerhalb seines eigentlichen Tätigkeitsbereiches unterstützt, die du ganz und gar nicht leiden kannst?

Was wäre, wenn "dein" AStA den Aufruf zu einer rechts- oder linksextremen (oder beides, was dir gerade verhasster ist) Veranstaltung mit verbreitet hätte? Wäre es dir auch egal? Ich frage nur, weil diejenigen, die auf freie Meinungsäußerung pochen und bei jeder Gelegenheit Faschismus! Faschismus! (oder Kommunisten! Kommunisten!) rufen, meist nur die Äußerung der ihnen genehmen Meinung meinen.

Ich sage dies insbesondere auch auf deine Forderung nach dem "Recht auf Selbstbestimmung", das angeblich durch dieses Urteil beschnitten werden soll. Wo ist denn deine Selbstbestimmung, wenn deine Vertretung von A bis Z lieber ihre eigene Meinung vertritt als deine? Genau aus diesem Grund ist der AStA außerhalb seines Aufgabenbereichs zur Neutralität verpflichtet, und es tut niemandem weh, wenn er sich daran hält.

halte ich darüber hinaus schlimmer, als einen Demonstrationsaufruf. Man muss ja schließlich nicht hingehen.

Wenn es sowieso egal ist, hätte die allgemeine Studentenvertretung einer Berliner Uni den Aufruf ja auch gleich lassen und sich aus der bundesweiten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik raushalten können. Wie auch das Gericht schon schrieb: Ein zwingender, direkter Zusammenhang ist da nicht auszumachen.

Und wenn der AStA dann morgen mal zur Abechslung zum Profit-Machen aufruft, dann wäre das doch auf politisch, abe wahrscheinlich würde sich keiner drum scheren.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn's dir nicht gefällt, schreib' eine Anzeige.