mir: Noch'n Urteil zur Linkhaftung

Beitrag lesen

Dieser Meinung bist du auch noch, wenn der dich vertretende Verband, dessen Mitglied du zwangsweise bist, politische Aktivitäten außerhalb seines eigentlichen Tätigkeitsbereiches unterstützt, die du ganz und gar nicht leiden kannst?

Ja.

Löblich. Ich halte das aber in der Praxis bei einem Verband, der buchstäblich zwangsläufig das gesamte, von Natur aus unvereinbare politische Spektrum vereint, für eine gefährliche Gradwanderung, die den Verband auseinander reißen oder zumindest lähmen könnte. Damit ist der eigentliche Verbandszweck gefährdet und man steht am Ende möglicherweise mit gar nichts da. Ob das eine "Zweckentfremdung" wert ist, wenn es doch genügend andere Möglichkeiten gibt, sich politisch zu betätigen? Der Klügere gibt nach, denkt sich seinen Teil und wartet schweigend auf eine günstigere Gelegenheit.

Ich halte es daher nicht für verwerflich, dass ein Verband auf politische Veranstaltungen eines Teiles seiner Mitglieder hinweist,

Soweit ich das erlesen konnte, war es eigentlich nicht einmal das, aber das ist jetzt juristischer Kleinkram, der nicht interessiert.

Aber ein weises GFericht hätte nicht den AStA mit einem Strafgeld belegt, sondern ihn zur Ausgewogenheit verdonnert

Das Gericht war so gesehen nicht ganz so weise und hat den AStA stattdessen 2002 zum Stillschweigen verdonnert, wogegen der AStA 2004 verstoßen hat, was dann diese zweite Klage ausgelöst hat. Man muss dem Gericht aber auch nachsehen, dass es nicht anders konnte, denn 2002 hatte es nicht über die Verhaltensregelung ansich zu verhandeln, sondern über den Verstoß dagegen, und 2004 über den Verstoß gegen sein Urteil aus 2002.