Mathias Bigge: Noch'n Urteil zur Linkhaftung

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Hi Tom,

Ich halte es daher nicht für verwerflich, dass ein Verband auf politische Veranstaltungen eines Teiles seiner Mitglieder hinweist, wenn er es auch für die anderen Teile tut, wohl ahnend, dass das beim AStA eher nicht der Fall war.

Bei der geforderten Neutralität werden an die ASTen strengere Maßstäbe angelegt als an andere Verbände, die mehr oder minder offen bestimmte politisache Richtungen unterstützen.

Viele Grüße
Mathias Bigge