Hi mir,
Dieser Meinung bist du auch noch, wenn der dich vertretende Verband, dessen Mitglied du zwangsweise bist, politische Aktivitäten außerhalb seines eigentlichen Tätigkeitsbereiches unterstützt, die du ganz und gar nicht leiden kannst?
Ja, das ist wirklich ein Problem.
Was wäre, wenn "dein" AStA den Aufruf zu einer rechts- oder linksextremen (oder beides, was dir gerade verhasster ist) Veranstaltung mit verbreitet hätte?
Mir scheint -anders als den Juristen- die entscheidende Frage zu sein, welchen Charakter die studentische Interessenvertretung hat und welches Mandat sie durch die Wahl erhält. Nehmen wir als Beispiel eine Stellungnahme des ASTA zur Akademikerarbeitslosigkeit, wäre das abgedeckt? Die Studenten würde das wahrscheinlich interessieren.
Wo ist denn deine Selbstbestimmung, wenn deine Vertretung von A bis Z lieber ihre eigene Meinung vertritt als deine?
Sorry, aber das ist häufig so in parlamentarischen Systemen. Man gibt seine Stimme ab und dann wird Politik gemacht - häufig nicht im Sinne der Wähler.
halte ich darüber hinaus schlimmer, als einen Demonstrationsaufruf. Man muss ja schließlich nicht hingehen.
Wenn es sowieso egal ist, hätte die allgemeine Studentenvertretung einer Berliner Uni den Aufruf ja auch gleich lassen und sich aus der bundesweiten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik raushalten können. Wie auch das Gericht schon schrieb: Ein zwingender, direkter Zusammenhang ist da nicht auszumachen.
Eben da sehe ich die typisch juristische Wende: "Was habt ihr als Studenten mit der Arbeitsmarktpolitik zu tun?" Ich denke, es gibt kaum ein Problem, das die Studenten unmittelbarer betrifft.
Viele Grüße
Mathias Bigge