Johannes: Domain kündigen

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Hallo Tom,

Das musst Du dann aber auf jeden Fall beweisen können!

was muss ich ihn dann auf jeden Fall beweisen?

Dass Du eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" an ihn gerichtet hast. Google doch mal danach. Im Web findet man übringes auch das BGB http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bgb/, was wohl im Wesentlich für Euch zutreffen würde.

da hab ich erst einmal eine Menge zu lesen ;-)

danke für den Link, den kannte ich noch nicht